01.2012

Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes NRW

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zur Evaluierung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG) haben der Nordrhein-Westfälische Handwerkstag und der Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) eine gemeinsame Stellungnahme zu den Erfahrungen des Handwerks mit den geänderten Ladenöffnungszeiten abgegeben. In der Anhörung wurde vom Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes Handwerk NRW, Dr. Frank Wackers, darauf hingewiesen, dass die längeren Ladenöffnungszeiten zu einer Verlagerung der Kundenströme hin zu den großen Betrieben „auf der grünen Wiese“ geführt hätten. Öffnungszeiten zwischen 22.00 und 24.00 Uhr würden vom Handwerk kaum genutzt, weil höhere Personal- und Energiekosten nicht durch höhere Nachfrage kompensiert werden könnten. Daher gebe es im Handwerk eine Sympathie, die Ladenöffnung auf 20.00 Uhr zu begrenzen.

Stellungnahme

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