Handwerk in NRW
Die heutige Bedeutung des Handwerks in Wirtschaft und Gesellschaft wäre ohne die Handwerksorganisationen nicht erreicht worden. Sie bieten eine Fülle an Service- und Beratungsleistungen, wovon nicht nur Betriebe, Handwerker und Berufseinsteiger, sondern die gesamte mittelständische Wirtschaft profitieren.
Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des Handwerks bildet das „Gesetz zur Ordnung des Handwerks“ (Handwerksordnung – HwO), in dem unter anderem auch die Organisation des Handwerks geregelt ist.
Handwerksinnungen und Kreishandwerkerschaften
Selbstständige Handwerksmeister der gleichen Branche können sich in einem Bezirk zu einer Handwerksinnung zusammenschließen. Als freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitgebern bieten die Innungen ihren Mitgliedern umfangreiche Hilfestellungen und vielfältige Beratungen in betriebswirtschaftlichen, juristischen und fachlichen Fragen.
Innerhalb eines Stadt- oder Landkreises bilden die Innungen verschiedener Handwerksberufe die Kreishandwerkerschaft. Aufgabe der Kreishandwerkerschaften ist die Interessenvertretung des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes in ihrem jeweiligen Bezirk.
Die Rechtsaufsicht über die Kreishandwerkerschaften liegt bei der jeweiligen Handwerkskammer, in deren Bezirk die Kreishandwerkerschaft ihren Sitz hat.
Handwerkskammern
Während es sich bei den Innungen und Kreishandwerkerschaften um regionale Zusammenschlüsse von Handwerksunternehmen – also Arbeitgebern – handelt, sind in den Handwerkskammern neben den Betrieben auch alle im Handwerk Tätigen vertreten.
Ausführliche Informationen über Aufgaben, Gremien und Beiträge der Handwerkskammern finden Sie hier.
Die Handwerkskammern, die Innungen und die Kreishandwerkerschaften sind auf Landes- und Bundesebene in Dachorganisationen organisiert.
Auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen
- In den Fachverbänden oder auch Landesinnungsverbänden werden die Innungen und damit die fachspezifischen Interessen ihrer Mitglieder auf Landesebene vertreten. Gleichzeitig haben die Fach- und Landesinnungsverbände die Funktion von Arbeitgeberorganisationen, d. h. sie führen z. B. Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften. Die Fachverbände bzw. Landesinnungsverbände sind wiederum organisiert im
- Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH), der die wirtschafts-, arbeits- und sozialpolitischen Belange der Arbeitgeber im Handwerk vertritt
- Der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) koordiniert und vertritt die gemeinsamen Angelegenheiten der nordrhein-westfälischen Handwerkskammern gegenüber Landesregierung und Landesbehörden, pflegt intensive Kontakte zu den übrigen Organisationen des Handwerks, der Wirtschaft, den Hochschulen und ist darüber hinaus mit vielfältigen, im Interesse des Gesamthandwerks liegenden Aufgaben betraut.
- Dem Nordrhein-Westfälischen Handwerkstag (NWHT) gehören der WHKT, die LFH, sowie weitere Gemeinschaftseinrichtungen des Handwerks an. Der NWHT ist das politische Sprachrohr der Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen. Als politische Dachorganisation des Handwerks in Nordrhein-Westfalen hat der NWHT die Aufgabe, die Arbeit seiner Mitglieder handwerkspolitisch zu koordinieren und nach außen zu vertreten.
Auf Bundesebene
- sind die Handwerkskammern im Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) und
- die Bundesinnungsverbände / Zentralfachverbände im Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) organisiert.
- Im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sind die 53 Handwerkskammern, die 36 Zentralverbände und andere wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen des Handwerks in Deutschland zusammengeschlossen. Der ZDH vertritt die Gesamtinteressen des Handwerks gegenüber Bundestag, Bundesregierung und allen zentralen Behörden, der Europäischen Union und anderen internationalen Organisationen.
Jede der hier vorgestellten Organisationen setzt auf verschieden hoher Ebene an, um die Interessen des Handwerks in Politik und Gesellschaft zu vertreten. Zentrale Aufgaben sind so verteilt, dass keine Überschneidungen stattfinden und eine effiziente Vertretung des Handwerks gewährleistet wird.