Fachverbände

Was verbirgt sich hinter einem „Fachverband“ … ?

Anstelle der Bezeichnung „Fachverband“ findet sich bis heute auch noch häufig die Wendung „Landesinnungsverband“. In diesem historisch tradierten Begriff schwingt dessen Entstehungsgeschichte noch deutlich mit. Handelt es sich doch beim jeweiligen Fach- oder Landesinnungsverband um den Zusammenschluss aller Innungen eines „gleichen“ Handwerks (häufig auch „Gewerk“ genannt), beispielsweise des Elektrohandwerks, des Tischlerhandwerks usw., oder sich fachlich bzw. wirtschaftlich „nahe stehender“ Handwerke.

Während jedoch die Zuständigkeit der einzelnen Innung i.d.R. „an der Stadtgrenze“ endet, agiert der jeweilige Fach- oder Landesinnungsverband auf der „Landes“-Ebene (z. B. Fleischerhandwerk NRW) – eben dort in seiner Funktion als Vertretung aller lokalen Innungen eines Gewerkes.

Bei einem Fach- oder Landesinnungsverband handelt es sich nicht um eine „Körperschaft des Öffentlichen Rechts“, sondern um eine „juristische Person privaten Rechts“. Der Verband nimmt also keinerlei hoheitliche, von staatlichen Organen ihm übertragene Aufgaben wahr, sondern er ist in erster Linie Interessenverband im Sinne des ihm zugrunde liegenden Handwerks.

Welche Aufgaben hat der Fachverband?

Ein Fach- oder Landesinnungsverband verfolgt unter anderem diese Ziele:

Mitglieder-Bereich