Fachverbände
Was verbirgt sich hinter einem „Fachverband“ … ?
Anstelle der Bezeichnung „Fachverband“ findet sich bis heute auch noch häufig die Wendung „Landesinnungsverband“. In diesem historisch tradierten Begriff schwingt dessen Entstehungsgeschichte noch deutlich mit. Handelt es sich doch beim jeweiligen Fach- oder Landesinnungsverband um den Zusammenschluss aller Innungen eines „gleichen“ Handwerks (häufig auch „Gewerk“ genannt), beispielsweise des Elektrohandwerks, des Tischlerhandwerks usw., oder sich fachlich bzw. wirtschaftlich „nahe stehender“ Handwerke.
Während jedoch die Zuständigkeit der einzelnen Innung i.d.R. „an der Stadtgrenze“ endet, agiert der jeweilige Fach- oder Landesinnungsverband auf der „Landes“-Ebene (z. B. Fleischerhandwerk NRW) – eben dort in seiner Funktion als Vertretung aller lokalen Innungen eines Gewerkes.
Bei einem Fach- oder Landesinnungsverband handelt es sich nicht um eine „Körperschaft des Öffentlichen Rechts“, sondern um eine „juristische Person privaten Rechts“. Der Verband nimmt also keinerlei hoheitliche, von staatlichen Organen ihm übertragene Aufgaben wahr, sondern er ist in erster Linie Interessenverband im Sinne des ihm zugrunde liegenden Handwerks.
Welche Aufgaben hat der Fachverband?
Ein Fach- oder Landesinnungsverband verfolgt unter anderem diese Ziele:
- die Wahrnehmung der Interessen des jeweiligen Handwerks
- die Unterstützung der dem Verband angeschlossenen Innungen bei deren vom Staat vorgegebenen gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben
- das Unterbreiten von Anregungen und Vorschlägen gegenüber den Behörden, ggf. auch die Erstellung von Gutachten
- die Einrichtung bzw. Förderung von Fachschulen und Fachkursen, das jeweilige Handwerk betreffend
- alle Maßnahmen, die zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der dem Fachverband angeschlossenen Handwerksbetriebe geeignet erscheinen
- den gemeinschaftlichen Warenkauf durch die Bildung von Genossenschaften
den Abschluss von Tarifverträgen