03.2024

UVH berät geplante Änderungen am Arbeitszeitgesetz – FDP-Mittelstandspolitiker Carl-Julius Cronenberg (MdB) im Dialog mit dem UVH-Vorstand

Der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) wendet sich gegen neue Pflichten für Arbeitgeber bei der Arbeitszeiterfassung, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes vorgesehen sind. Dazu tauschte sich der UVH-Vorstand nun mit dem Sprecher für Mittelstand und Freihandel der FDP-Bundestagsfraktion, Herrn Carl-Julius Cronenberg (MdB), aus.

UVH-Präsident Rüdiger Otto und UVH-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers begründeten die Aufforderung des UVH an den Gesetzgeber, auf eine flächendeckende digitale Arbeitszeiterfassung zu verzichten. Besonders in Gewerken, deren Beschäftigte außerhalb der eigenen Betriebsstätte tätig sind, wie im Gebäudereinigerhandwerk und in den Bau- und Ausbaugewerken, seien besondere technische und datenschutzrechliche Probleme bei der Einführung der elektronischen Arbeitszeiterfassung zu erwarten. In der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation appelliere der UVH an die Politik, die Arbeitszeiterfassung im Interesse von kleineren und mittleren Betrieben so bürokratiearm wie möglich auszugestalten und mehr flexibles Arbeiten zu ermöglichen. Eine händische Zeiterfassung in Papierform müssen ebenso weiter möglich sein wie eine kontrollfreie Handhabung der Vertrauensarbeitszeit und die Möglichkeit, Aufzeichnungspflichten auf den Arbeitnehmer zu übertragen. Der UVH spricht sich ferner für die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit anstelle der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz aus. Abgeordneter Carl-Julius Cronenberg erläuterte den Vertretern der handwerklichen Fachverbände den aktuellen Stand der politischen Beratungen und stellt dar, dass aufgrund der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und wegen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts Anpassungsbedarf am Arbeitszeitgesetz bestehe. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022 verpflichte den Gesetzgeber zur Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes. Die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Einführung der elektronischen Arbeitszeiterfassung hätten nicht die Zustimmung der FDP-Bundestagsfraktion gefunden. Aus Sicht der FDP müsse Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich sein. Auch spreche sich die FDP für die Einführung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit aus. Abgeordneter Cronenberg betonte, dass durch die Änderung des Arbeitszeitgesetzes keine zusätzlichen Belastungen für die Betriebe entstehen dürfen. Er empfiehlt der Handwerksorganisation, die Betriebe auf dem Weg zur Digitalisierung zu unterstützen und verweist auf ein Pilotprojekt der Sozialkasse Berlin zur elektronischen Arbeitszeiterfassung im Baugewerbe. Carl-Julius Cronenberg (MdB) dankte für die Anregungen und Hinweise, der er vom UVH-Vorstand für die Beratung des Arbeitszeitgesetzes erhalten habe. Auch Präsident Otto dankte dem Abgeordneten für die Möglichkeit des ausführlichen Austausches über das Arbeitszeitgesetz und seinen Einsatz für die Interessen der Unternehmen des handwerklichen Mittelstandes.

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