Auskunftsansprüche von Ausbildungsbetrieben gegenüber Berufskollegs
An manchen Berufsschulstandorten in NRW kommt es immer wieder zu Problemen, wenn es darum geht, die Ausbildungsbetriebe über die Schulleistungen ihrer Auszubildenden zu informieren. Der Fachverband Tischler NRW setzt sich für einen offenen Austausch mit den Schulen ein und hat Anregungen zur Verbesserung der Situation im Vorstand des Unternehmerverbandes Handwerk NRW (UVH) vorgestellt.
In Betrieben kommt immer wieder die Frage auf, inwieweit die Berufsschule über bestimmte, den Auszubildenden betreffende Vorgänge berichten darf. Das betrifft insbesondere Fehlzeiten, Leistungen und Disziplinarmaßnahmen. In vielen Berufskollegs ist es so, dass diese den Ausbildungsbetrieben darüber Auskünfte verweigern. Als Grund dafür wird der Datenschutz genannt. Es gibt aber auch Beispiele dafür, dass die Schulen die Betriebe bereitwillig über den Leistungsstand der Auszubildenden informieren. Die Handhabung ist also landesweit sehr unterschiedlich. Die Schulen berufen sich auf Paragraph 120 im Schulgesetz in Verbindung mit der Datenschutzverordnung. Demnach dürfen personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler den Ausbildungsbetrieben nur dann übermittelt werden, soweit sie zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben benötigt werden. Der Fachverband Tischler NRW setzt sich dafür, dass die Auskunftspraxis gegenüber den Betrieben verbessert wird. „Es gehört eindeutig zu den Aufgaben der Schulen und Ausbildungsbetriebe, dass die Ausbildung erfolgreich verläuft. Unser Ziel ist, uns mit allen Beteiligten auf eine einheitliche Vorgehensweise zu einigen“, sagt Dr. Johann Quatmann, Hauptgeschäftsführer von Tischler nrw. Der Unternehmerverband Handwerk NRW unterstützt die Initiative des Fachverbandes des Tischlerhandwerks. „Von den Restriktionen bei der Auskunftserteilung sind Betriebe vieler unterschiedlicher Gewerke betroffen“, betont Dr. Frank Wackers, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes Handwerk NRW (UVH). Er sieht Handlungsbedarf und möchte das Thema mit den handwerkspolitischen Sprechern der Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag besprechen.