Unternehmerverband Handwerk NRW erwartet zeitnahe Umsetzung angekündigter Maßnahmen zum Bürokratieabbau
Der Unternehmerverband Handwerk NRW begrüßt die Aussagen zum Bürokratieabbau im Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90 /Die Grünen zur Bildung einer neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, die für das Handwerk u.a. die Einführung der Kleinen Bauvorlagenberechtigung, Planungsbeschleunigung bei Genehmigungsverfahren und eine Entlastung von Aufzeichnungspflichten in Aussicht stellen. Gleichzeitig erwarten die Landesinnungs- und Fachverbände des Handwerks eine zügige Umsetzung dieser Vorhaben und fordern von der Landesregierung weitere Impulse zur Bürokratieentlastung im Handwerk. Mit zunehmender Verdrossenheit sehen sich viele Betriebe mit einem Zuwachs an belastenden Vorschriften und Gesetzen konfrontiert, der ihre Handlungsfähigkeit einschränkt und ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. Wir bitten die Landesregierung um eine systematische Überprüfung von Landesgesetzen auf unnötige bürokratische Lasten und halten es für erforderlich, dass die Clearingstelle künftig stärker und systematischer in diese Arbeit eingebunden wird. Konkret bitten wir die Landesregierung um Prüfung von Entlastungsmaßnahmen in folgenden Handlungsfeldern:
- Reduzierung von Dokumentationspflichten im Bereich des Daten- und Arbeitsschutzes sowie der Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten nach dem Mindestlohn- und Entgelttransparenzgesetz
- Verkürzung von steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten
- Entbindung von der Pflicht zur elektronischen Aufbewahrung von elektronisch erhaltenen Rechnungen nach den GoBD
- Einführung einer betrieblichen Mindestgröße bei der verpflichtenden Teilnahme an Datenerhebungen des Statistischen Bundes- und Landesamtes sowie Erleichterung des Koordinations- und Verwaltungsaufwandes für die an der Datenerhebung teilnehmenden Betriebe
- Initiierung einer Bundesratsinitiative zur Einführung einer Bagatellgrenze bei der Belegausgabepflicht für bargeldintensive Betriebe
- Erweiterung der Gültigkeit von § 46 Abs. 5 Schulgesetz NRW über Landesgrenzen hinweg, so dass Ausbildungsbetriebe und Auszubildende auch Fachklassen von Berufsschulen im länderübergreifenden Grenzgebiet besuchen dürfen
- Abschaffung der Gebühren für Regelkontrollen im Lebensmittelhandwerk und eine Rückkehr zu der früheren Regelung
- Reduzierung von Weiterbildungspflichten nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für Kraftfahrer im regionalen Einsatz
- Vereinfachung der Gewerbeabfallverordnung