02.2021

UVH fordert im Vorfeld der Bund-Länder-Beratungen rasche Öffnungsperspektiven für Handwerksbetriebe

Im Vorfeld der Bund-Länder-Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Februar 2021 hat der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) die nordrhein-westfälische Landesregierung dazu aufgefordert, Öffnungsperspektiven für die von Schließungsmaßnahmen betroffenen Handwerksbetriebe vorzubereiten, die eine schrittweise Öffnung ihrer Geschäftstätigkeit ermöglicht. Von besonderer Wichtigkeit sind die Öffnungsperspektiven für die Friseurbetriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die inzwischen um ihr wirtschaftliches Überleben kämpfen und denen weitere Einschränkungen nicht mehr länger zuzumuten sind. Schnell wieder möglich sein sollen auch Handelsaktivitäten von Betrieben mit Ausstellungsflächen, für die wie im KfZ-Handwerk ebenfalls bereits fertige Hygienekonzepte vorliegen. Die Handwerksbetriebe sind bereit, zum Schutz ihrer Kunden und Beschäftigten, weitere Hygieneanstrengungen und Vorbeugungsmaßnahmen zu unternehmen. Dazu zählen u.a. der Einsatz von FFP2-Masken in Betrieben und die Ausgabe an die Kunden sowie die Durchführung von Hygieneschulungen für die Mitarbeiter. In dem an Ministerpräsident Laschet gerichteten Schreiben kritisiert der Unternehmerverband Handwerk NRW ferner die komplizierte Beantragung und verspätete Auszahlungspraxis bei den staatlichen Überbrückungshilfen. „Vielen Betriebe steht inzwischen das Wasser bis zum Hals. Ihre Rücklagen – oft auch das Privatvermögen der Inhaberfamilien – sind aufgebraucht. Wenn diese Handwerksbetriebe jetzt nicht schnell und unbürokratisch Unterstützung bekommen, die wie die November- und Dezemberhilfen an die Umsätze gekoppelt sind, werden sie die nächsten Wochen nicht überstehen. Es muss zügig nachgebessert werden, sonst droht ein massiver Vertrauensverlust in die Handlungsfähigkeit von Politik und staatlichen Institutionen.“ – so Präsident Hans-Joachim Hering und Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers. Unverständlich sei zudem, dass der Gesetzgeber die großen Anstrengungen der Betriebe bei den Hygienekonzepten nicht gewürdigt und berücksichtigt habe. Bei der Umsetzung der Homeoffice-Regelung in der Corona-Arbeitsschutzverordnung sähen sich die Betriebe dagegen oftmals strengen Kontrollen und Überprüfungen seitens der Ordnungsbehörden ausgesetzt, die nicht selten an der betrieblichen Realität vorbeigingen.

 

 

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