09.2019

UVH begrüßt geplante Novellierung der Handwerksordnung

Der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) begrüßt die Absicht der Bundesregierung, in zwölf Gewerken, darunter Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker und Raumausstatter, die Meisterpflicht Anfang 2020 wiedereinzuführen. Im Zuge der Novelle der Handwerksordnung 2004 war in 53 Gewerken die Meisterpflicht abgeschafft worden. „Es war erforderlich, dass die Fehler von 2004 zumindest in Teilen korrigiert wurden. In einigen der sogenannten ‚zulassungsfreien Berufe‘ ist seitdem die Zahl der Fachkräfte und Auszubildenden teilweise deutlich zurückgegangen. Betriebe sind schneller vom Markt verschwunden, als in Berufen mit Meisterpflicht. Dies hat sich auch negativ auf Gewährleistung und Verbraucherschutz ausgewirkt. Es ist wichtig, dass die Politik diese Fehlentwicklung erkannt hat und bereit ist, sie zu korrigieren. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass mehr Gewerke in die Meisterpflicht zurückkehren. Vielleicht ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch eine Nachbesserung möglich“, betont der Präsident des Unternehmerverbandes Handwerk NRW (UVH), Hans-Joachim Hering.

Der Unternehmerverband Handwerk sieht in der Wiedereinführung der Meisterpflicht ein Signal zur Stärkung des Meisterbriefs, der als Aushängeschild des Handwerks für Qualität und Kompetenz steht, sowie aktiven Verbraucherschutz bedeutet. Hering: „Es war immer unser Wunsch, dass diejenigen Gewerke, die für eine Rückkehr in die Anlage A der Handwerksordnung gekämpft haben, Unterstützung von der Handwerksorganisation und vom Gesetzgeber erhalten. Mit der gemeinsamen Initiative von Dr. Carsten Linnemann und Sören Bartol und den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag wird dieses wichtige Anliegen des Handwerks nun umgesetzt.“

Im Gesetzentwurf sollen diese zwölf Gewerke für eine Rückkehr zur Meisterpflicht vorgeschlagen werden: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzo-Hersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter und Orgel- und Harmoniumbauer.

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