04.2017

Unternehmerverband Handwerk NRW: Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW ist auf halbem Wege stehen geblieben

Am 1. April 2017 ist die Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW sowie eine neue Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in Kraft getreten. Erklärtes Ziel der Landesregierung war es, das Tariftreue- und Vergaberecht zu entbürokratisieren und anwenderfreundlicher zu gestalten. Gemessen an dem selbstgesteckten Anspruch des Gesetzgebers fällt die Bewertung des neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW aus Sicht des Unternehmerverbandes Handwerk NRW (UVH) negativ aus. Zwar sei zu begrüßen, dass die Novelle das bürokratische Nebeneinander von Vergabe- und Bundesmindestlohn beendet und das vergabespezifische NRW-Mindestentgelt künftig wie im Bund 8,84 Euro beträgt. Kritikwürdig sei jedoch, dass durch die neue Rechtsverordnung bewährte Nachweisverfahren wie die Eigenerklärung abgeschafft und neue Dokumentationspflichten eingeführt wurden, die zusätzliche Bürokratie verursachen. Dies gilt insbesondere für die Regelungen zur Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Gleiches gilt für die Dokumentation der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, die Teile der Vergabeverfahren nochmals unübersichtlicher und komplizierter werden lassen. Auch das vom Wirtschaftsministerium angewandte Verfahren beim Zustandekommen der Rechtsverordnung muss als äußerst intransparent und kritikwürdig bezeichnet werden. Der Präsident des Unternehmerverbandes Handwerk NRW (UVH), Hans-Joachim Hering, fasst zur Bewertung des Gesetzes zusammen: „Die Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW ist auf halbem Wege stehen geblieben. Uns enttäuscht insbesondere, dass bewährte Nachweisverfahren wie die Eigenerklärung abgeschafft und neue Dokumentationspflichten eingeführt wurden, die die Verbesserungen des Gesetzes zunichte machen und sogar zusätzliche Bürokratie verursachen.“

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