11.2017

Abschaffung der Erstüberprüfungsgebühr bei lebensmittelrechtlichen Hygienekontrollen

Der Unternehmerverband Handwerk NRW fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, die von der Vorgängerregierung eingeführte Kostenpflicht von Kontrollen bei der Lebensmittelüberwachung wieder abzuschaffen. Die Erstkontrolle im Rahmen der staatlichen Lebensmittelüberwachung hat das Ziel, den staatlichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Sie gehört zur originären Aufgabe des Staates im Rahmen der ihm obliegenden Daseinsvorsorge. Diese wird durch Steuergelder auch der Handwerksunternehmer finanziert und erfolgte bis zur Einführung der Gebühren kostenfrei. Die im Jahr 2016 eingeführte Pflichtgebühr für nicht anlassbezogene Kontrollen der Lebensmittelüberwachung hat speziell für kleinere und mittlere Unternehmen aus dem Lebensmittelhandwerk zu unverhältnismäßigen Belastungen mit unzumutbaren Wettbewerbsnachteilen geführt. Eine Weitergabe dieser Kostensteigerungen an die Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW ist vom regional aufgestellten Handwerk wegen des Preiswettbewerbs mit Discountern und großflächigem Einzelhandel nicht durchzusetzen. Die Betriebe des Lebensmittelgewerbes leisten schon jetzt mit den verpflichtend nachzuweisenden Hygienemanagementkonzepten, den weitergehenden betrieblichen Eigenkontrollen und Zertifizierungen einen großen organisatorischen und finanziellen Beitrag, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund von steigenden Kosten durch die EEG-Umlage und Zusatzbelastungen durch die Berufsgenossenschaft dürfen Betriebe des Lebensmittelhandwerks mit keinen zusätzlichen Kosten belastet werden. Ein gewünschter Dialog zur Verbesserung bestimmter Hygienemaßnahmen zwischen Kontrollbeamten und Lebensmittelunternehmern wird wegen der Kosten kaum noch stattfinden. Es fehlt außerdem bei der derzeitigen Regelung ein Anreiz für die Betriebe, freiwillige Maßnahmen zu intensivieren, weil ja bei einer neuen Kontrolle regelmäßig wieder Gebühren in nicht unerheblichem Maße anfallen. Der Unternehmerverband Handwerk NRW fordert die neue Landesregierung zur Abschaffung dieser Verordnung auf, zumal die erzielten Einnahmen nach Abzug der durch die Verwaltungsaufwendungen entstehenden Kosten ohnehin gering sein dürften.

Mitglieder-Bereich