Unternehmerverband Handwerk NRW lehnt Registrierkassenpflicht ab
Der vom Bundesfinanzministerium geplante Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kassenmanipulationen darf nicht zu Mehrbelastungen für das Handwerk führen. Diese Position machen der Präsident des Unternehmerverbandes Handwerk NRW, Hans-Joachim Hering und Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers deutlich.
„Wir begrüßen grundsätzlich das Vorhaben, gegen Umsatzsteuerbetrug an Registrierkassen vorzugehen“, sagt Dr. Frank Wackers. Der Handlungsbedarf bei diesem Thema sei unbestritten. „Es kann nicht sein, dass sich einige Wenige auf Kosten der ehrlichen Unternehmer ihrer Steuerpflicht durch technische Tricks entziehen wollen.“ Die Herausforderung bestehe darin, für den Handel praktikable Lösungen zu entwickeln und diese in bestehende Systeme zu integrieren.
Der Präsident des Unternehmerverbandes Handwerk NRW, Hans-Joachim Hering. warnt vor einem Generalverdacht gegenüber Unternehmern. Gerade die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung geforderte Kassenbelegpflicht sei überzogen und marktfern. Hering: „Eine Pflicht zur teuren Umrüstung oder eine Kassenbelegpflicht wegen einiger schwarzer Schafe lehnen wir strikt ab.“ Eine Registrierkassenpflicht wäre gerade für Kleinstbetriebe unverhältnismäßig. „Auf Wochenmärkten, Gemeindefesten oder Hofläden muss es möglich sein, weiter mit der offenen Ladenkasse zu arbeiten“, sagt Hering. Er schlägt vor, dass der Staat vollständig für die Umrüstung der Sicherungseinrichtung aufkommt: „Wenn manipulierte Ladenkassen zu jährlichen Einnahmeverlusten für den Fiskus von fünf bis zehn Milliarden Euro führen, kann der Staat auch die einmaligen Umrüstungskosten von rund 500 Millionen Euro erstatten.“