11.2015

„Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist unbrauchbar und sollte abgeschafft werden“

Der Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) hält das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW sowohl für Betriebe als auch für Vergabestellen für unbrauchbar und äußert nun auch rechtliche Bedenken. Deshalb fordert der Verband die Landesregierung auf, das Gesetz abzuschaffen.

Sowohl für Unternehmen als auch für Vergabestellen in Nordrhein-Westfalen ist das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW eine Belastung. So urteilt der Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH). Dazu kommen nun auch rechtliche Bedenken: „Wir haben mittlerweile erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes“, sagt LFH-Präsident Hans-Joachim Hering. Der Grund dafür ist ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Es war der Ansicht, dass der vergabespezifische Mindestlohn die vom Grundgesetz und der Landesverfassung NRW garantierte Tarifautonomie unterlaufe. Aktuell prüft der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster das Gesetz. Schon im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof den NRW-Mindestlohn für europarechtswidrig erklärt. Er kippte die bei öffentlichen Aufträgen geltende Lohnuntergrenze für Arbeitsleistung, die im Ausland stattfindet. NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) kündigte daraufhin eine Novellierung des Gesetzes an. „Das Gesetz und besonders die vergabefremden Anforderung führen zu einer großen bürokratischen Belastung unserer Betriebe. Es hat sich in der Praxis sowohl für die Unternehmen als auch für die Vergabestellen als unbrauchbar erwiesen“, so Hering. Wegen der nun zusätzlich geäußerten rechtlichen Bedenken sei eine Abschaffung des Gesetzes gegenüber einer Novellierung die juristisch sinnvollere Konsequenz. Deshalb fordert der Unternehmerverband die Landesregierung jetzt dazu auf, das Gesetz abzuschaffen. „Damit kann auch das Land Verwaltungsaufwand und damit Kosten einsparen. Für unsere Mitgliedsbetriebe wäre das in jedem Fall eine große Entlastung.“

Mitglieder-Bereich