06.2015

LFH fordert Landesregierung zu durchgreifender Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW auf

Der Präsident des Unternehmerverbandes Handwerk NRW (LFH), Hans-Joachim Hering, hat die Landesregierung an die Vorschläge der LFH zur Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW erinnert: „Als wir im Dezember unseren Forderungskatalog an die Landesregierung gerichtet haben, hieß es noch, dass unsere Anregungen in den Novellierungsprozess einbezogen werden sollten. Bei den nun vorgestellten Eckpunkten ist davon jedoch wenig zu spüren.“ – stellt Hering fest.

Die Landesregierung hatte im April die Ergebnisse des Evaluierungsberichtes der Firma Kienbaum zum Tariftreue- und Vergabegesetzes vorgestellt. Befragt wurden 388 Vergabestellen und 260 Unternehmen. Die zentralen Ergebnisse der Evaluierung zeigen zwar eine hohe Akzeptanz für die Ziele des Gesetzes, bestätigen aber auch die von der Wirtschaft geäußerte Kritik an dem hohen bürokratischen Aufwand aufgrund der Aufnahme zusätzlicher vergabefremder Aspekte. Besonders für kleine Unternehmen werfe das Gesetz Schwierigkeiten in der Umsetzung auf. Dies habe bereits zu Verkleinerungen im Bieterkreis geführt. Insgesamt wurde die Anwendbarkeit und Verständlichkeit des Gesetzes von den Unternehmen etwas positiver bewertet als von den Vergabestellen. Sowohl Unternehmen als auch Vergabestellen plädierten für eine Vereinfachung des Gesetzes. Neun von zehn befragten Vergabestellen gaben an, keine Kontrollen bei Bietern bzw. Auftragnehmern durchzuführen, da man sich dafür nicht zuständig fühle und zudem nicht über die nötigen Personalressourcen verfüge.

Als Problem der Evaluierung wird vom Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) kritisiert, dass eine Auswertung nach Betriebsgröße noch nicht stattgefunden hat. Das Wirtschaftsministerium räumt aber bereits jetzt ein, dass das Gesetz von kleineren Unternehmen negativer eingeschätzt wird als von größeren Unternehmen.

Grundlage für das weitere Beratungsverfahren ist ein Eckpunktepapier des Wirtschaftministeriums, das Absichtserklärungen zur Novellierung des Gesetzes enthält. Ziel der Novellierung soll es nach Aussage des Wirtschaftsministeriums sein, „unter Beibehaltung ökologischer, sozialer und innovativer Ziele“, den bürokratischen Aufwand für die Betroffenen zu minimieren und die Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes deutlich zu erhöhen. Kernpunkte des Eckpunktepapiers sind die Harmonisierung mit dem Mindestlohngesetz und das Bestbieterprinzip. Mit dem Bestbieterprinzip sollen die durch das Tariftreue- und Vergabegesetz entstandenen Anforderungen an Bieter nur von dem Bieter verlangt werden, der für den Zuschlag vorgesehen ist. Im Falle der Nichtvorlage oder nicht fristgerechten Vorlage durch den Bestbieter soll der jeweils nächstbeste Bieter zum Zuge kommen, nachdem dieser die Anforderungen erfüllt hat. Weiterhin soll unter Beibehaltung des Ziels der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen der Aufwand zum Nachweis deutlich verringert werden.

Der Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) hatte bereits im Dezember einen umfangreichen Forderungskatalog für die Überarbeitung des Tarifreue- und Vergabegesetzes erarbeitet und diesen dem Ministerium und den Landtagsfraktionen zur Verfügung gestellt. Seitens der LFH war hier die Forderung nach einem Verzicht auf den landesvergabespezifischen Mindestlohn erhoben worden. Weiterhin sollten die Verpflichtungserklärungen im Bereich der vergabefremden Kriterien reduziert und vereinfacht werden, da insbesondere der Nachweis der ILO-Kernarbeitsnormen zur Vermeidung von Kinderarbeit bei den Betrieben zu besonderen Problemen führt. Hier müsste nicht von den Betrieben, sondern vom Großhandel zum Zeitpunkt der Einfuhr in die EU ein entsprechender Nachweis erbracht werden, der die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen durch ein anerkanntes Zertifikat dokumentiert. Auch die Verpflichtungserklärung zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wirft für die Betriebe die Schwierigkeit auf, dass verschiedene Maßnahmen, die in der Rechtsverordnung genannt werden, in einzelnen Handwerksbranchen gar nicht umsetzbar sind. Aus Sicht des Unternehmerverbandes Handwerk NRW bleibt das nun vorgestellte Eckpunktepapier des Wirtschaftsministeriums deutlich hinter den Erwartungen der LFH zurück. Es sei deshalb zu hoffen, so LFH-Präsident Hering, dass im Verlauf der parlamentarischen Beratungen weitere Vorschläge des Unternehmerverbandes Handwerks in die Novellierung des Gesetzes einfließen werden.

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