10.2015

Unternehmerverband Handwerk NRW fordert Landesregierung zur Abschaffung des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf

Wegen wachsender Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit fordert der Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) die nordrhein-westfälische Landesregierung zur Abschaffung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW auf. Bereits im Vorjahr hatte der Europäische Gerichtshof Teile des Gesetzes für europarechtswidrig erklärt. Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW hat sich nach Ansicht des Unternehmerverbandes Handwerk NRW (LFH) für Vergabestellen und Unternehmen als unbrauchbar erwiesen. Als Folge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns lässt sich ein eigener landesvergabespezifischer Mindestlohn für Nordrhein-Westfalen nicht mehr rechtfertigen. Dieser wird derzeit vom Verfassungsgerichtshof NRW auf seine Verfassungswidrigkeit geprüft, nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf ausgeführt hatte, das Land NRW unterlaufe die vom Grundgesetz und der Landesverfassung NRW garantierte Tarifautonomie. Nach Ansicht des Unternehmerverbandes Handwerk NRW (LFH), der bereits umfangreiche Verbesserungsvorschläge zur Überarbeitung des Gesetzes vorgelegt hat, dürfen die geäußerten rechtlichen Bedenken jetzt nicht mehr länger ignoriert werden. Eine Abschaffung des Gesetzes ist gegenüber einer Novellierung inzwischen die juristisch sinnvollere Konsequenz.

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