12.2014

Hering: Keine Energiewende ohne Wende in der energetischen Gebäudesanierung

Der Präsident des Unternehmerverbandes Handwerk NRW, Hans-Joachim Hering, nutzte die LFH-Mitgliederversammlung in Köln zu einem nachdrücklichen Appell an die Bundesregierung, die energetische Gebäudesanierung endlich entschlossen voranzubringen.

40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs entfielen auf Wohn- und Bürogebäude. Die bisherige Sanierungsquote von nur 0,9 bis 1,3 Prozent im Jahr sei völlig unzureichend und müsse dringend erhöht werden. Hering forderte die Bundesregierung auf, das jahrelange Hin und Her um den Einsatz entsprechender Förderinstrumente zu beenden. Als besonders wirkungsvoll habe sich in der Vergangenheit die steuerliche Abschreibung für die energetische Gebäudesanierung erwiesen. Durch jeden Euro staatlicher Förderung würden rund acht Euro an privaten Investitionen ausgelöst. Dadurch würden Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze und neue Steuereinnahmen geschaffen Die Förderung finanziere sich damitselbst. Das seien starke Gründe, der Energiewende Glaubwürdigkeit zu verschaffen und den Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung jetzt auf den Weg zu bringen. Überdies sei Jeder eingesetzte Euro – so hebt Hering hervor -zugleich ein Beitrag zum Klimaschutz.

Ein Schub bei der Gebäudesanierung werde – so Hering – auch die Handwerkskonjunktur in den Bau- und Ausbau-Gewerken mittelfristig stabilisieren. Dort werde zwar die Geschäftslage nach wie vor besser als in anderen Handwerksbereichen beurteilt. Allerdings gebees dort Abschwächungstendenzen, die sich aufgrund der Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen Situation verstärken könnten. Daher seien konjunkturelle Impulse aus der energetischen Gebäudesanierung sehr willkommen.

Die Absenkung der Wachstumsprognose lege es nahe, alles zu vermeiden, was geeignet sei, die Situation der Betriebe von Handwerk und Mittelstand zu belasten. Deshalb passen nach Hans-Joachim Hering Vorhaben wie die DGB-Initiative zur Einführung einer Ausbildungsplatz-Umlage oder der Plan der Landesregierung, zur Einführung von Bildungsurlaub für Auszubildende genauso wenig in ein tragfähiges beschäftigungsorientiertes Zukunftskonzept wie die Rente mit 63 oder der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn.

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