04.2013

Inkrafttreten der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW verzögert sich bis zum 1.6.2013

Nach Informationen aus dem Wirtschaftsministerium ist die Rechtsverordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen an die Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW noch nicht in Kraft getreten. Aufgrund der Sachverständigenanhörung im Februar habe sich der Zeitplan verzögert. Die Verordnung bedarf nach § 21 Abs. 4 Nr. 1-3 TVgG-NRW des Einvernehmens mit dem für die Wirtschaft zuständigen Ausschuss des Landtages. Mit dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung wird jetzt für den 1.6.2013 gerechnet. Auch der angekündigte Leitfaden zur Rechtsverordnung steht noch nicht zur Verfügung. Voraussichtlich wird er kurz vor dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung erscheinen.

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