03.2013

Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW tritt am 1.4.2013 in Kraft

Rund acht Monate nach Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG) hat die Landesregierung den Entwurf einer noch ausstehenden Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen an die Vergabe öffentlicher Aufträge in Nordrhein-Westfalen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Anwendung des TVgG-NRW beschlossen.

Die Verordnung bedarf nach § 21 Abs. 4 Nr. 1-3 TVgG-NRW des Einvernehmens des für die Wirtschaft zuständigen Ausschusses des Landtags. Der Wirtschaftsausschuss wird sich voraussichtlich am 13.3.2013 abschließend mit der Rechtsverordnung befassen. Am 25.2.2013 hat dazu eine öffentliche Sachverständigenanhörung stattgefunden.

Der Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) hat gemeinsam mit dem Nordrhein-Westfälischen Handwerkstag (NWHT) an der Anhörung teilgenommen und eine Stellungnahme abgegeben. (Anlage)

Zur Konkretisierung der Vorgaben zur Berücksichtigung sozialer Kriterien und zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie der Anforderungen an die Frauenförderung wird derzeit neben der Rechtsverordnung auch einen Praxisleitfaden erarbeitet. Die Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW soll am 1.4.2013 in Kraft treten.

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