Dr. Frank Wackers in den beratenden Ausschuss für das Mindestentgelt berufen
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes Handwerk NRW, Dr. Frank Wackers, in den beratenden Ausschuss zur Festlegung des Mindestentgelts nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW berufen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW sieht vor, dass das Arbeitsministerium das Mindeststundenentgelt jährlich überprüfen soll. Aufgabe des Mindestentgeltausschusses ist es dabei, bis zum 31. August eines jeden Jahres eine schriftlich begründete Empfehlung abzugeben. Sofern in dem Ausschuss ein mehrheitlicher Beschluss über die Empfehlung nicht zustande kommt, ist dies unter Darstellung der unterschiedlichen Positionen schriftlich festzuhalten. Die abschließende Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe eine Anpassung erfolgt, trifft das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales.