08.2012

Meistergründungsprämie NRW muss erhalten bleiben

In einem Schreiben an NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans und die Fraktionsvorsitzenden der im nordrhein-westfälischen Landtag vertretenen Parteien haben sich der Präsident des Unternehmerverbandes Handwerk NRW, Andreas Ehlert, und der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes Handwerk, Dr. Frank Wackers, für den Erhalt der Meistergründungsprämie NRW in der bisherigen Form ausgesprochen. Vor dem Hintergrund von Überlegungen zur Überführung der Meistergründungsprämie in eine Kreditfinanzierung unterstützt der Unternehmerverband Handwerk NRW (LFH) nachdrücklich die Auffassung des nordrhein-westfälischen Ministers für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk sowie des Präsidenten des Westdeutschen Handwerkskammertages, wonach die Meistergründungsprämie bei einem Volumen von 7.500 Euro als Zuschuss gegenüber einer kreditfinanzierten Variante vorzuziehen ist. Die Meistergründungsprämie wurde 1995 eingeführt, um Gründungsaktivitäten im Bereich des Handwerks zu unterstützen. Seither haben über 14.500 Handwerksmeister diese Förderung erhalten. Die Meistergründungsprämie hatte damit großen Anteil an der Gründung von langfristig erfolgreichen Unternehmen und der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in Nordrhein-Westfalen.

Mitglieder-Bereich