04.2011

Arbeitnehmerfreizügigkeit und Tarifpolitik

Ab dem 1. Mai 2011 gilt für Arbeitnehmer aus den EU-Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Dies bedeutet, dass die Staatsangehörigen dieser acht Mitgliedsstaaten ohne Einschränkungen im Bundesgebiet eine nichtselbständige Beschäftigung aufnehmen können. Sie benötigen hierzu keine Arbeitsgenehmigung mehr.

Von vielen Handwerksbetrieben wird diese Entwicklung mit Sorge betrachtet und ein wirksamer Schutz vor möglichen Wettbewerbsverzerrungen gefordert. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass ausländische Betriebe die in Deutschland geltenden sozial- und arbeitsrechtlichen Vorgaben einhalten. Dies gilt vor allem für die Arbeitsbedingungen auf der Basis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz des Unternehmerverbandes Handwerk NRW mit den Vorsitzenden der Tarifkommissionen im Handwerk zum Thema „Arbeitnehmerfreizügigkeit und Tarifpolitik“ am Donnerstag, 26. Mai 2011, 11.00 Uhr, in der Handwerkskammer Düsseldorf soll die Frage, inwieweit die bestehenden gesetzlichen Schutz- und Kontrollmechanismen ausreichen oder neue Instrumente hinzukommen müssen, gemeinsam mit ausgewiesenen Tarifexperten diskutiert werden. Gesprächsgäste sind Dr. Luitwin Mallmann, Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.V., Düsseldorf, Landesschlichter Bernhard Pollmeyer, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf und Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des Unternehmerverbandes Deutsches Handwerk (UDH), Berlin. Weitere Informationen über die Konferenz sind beim Unternehmerverband Handwerk NRW, Herrn Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers, Tel. (0211) 308236, zu erhalten.

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