10.2010

Handwerk in NRW will wirtschaftsfreundlichere Umweltzonen

Mittlerweile haben 15 nordrhein-westfälische Städte Umweltzonen eingerichtet, weitere Städte wollen nachziehen. Um die Belastung für die Wirtschaft abzumildern, setzen sich die nordrhein-westfälischen Handwerksorganisationen dafür ein, dass die landesweiten Ausnahmegenehmigungen für das Handwerk bei Fahrverboten in Umweltzonen verlängertwerden.

Nach den geltenden Luftreinhalteplänen läuft zum 31. Dezember 2010 die Gültigkeit des Handwerkerparkausweises als Durchfahrtsberechtigung durch die nordrhein-westfälischen Umweltzonen aus. Gleichzeitig ist ungewiss, ob zum 1. Januar 2011 gegebenenfalls Umweltzonen verschärft werden. Dann dürften ab dem nächsten Jahr auch Fahrzeuge mit einer roten oder gelben Schadstoffplakette nicht mehr in die Städte fahren.

Deshalb sucht das NRW-Handwerk erneut das Gespräch mit der Landesregierung, um den Umweltschutz zu Gunsten des Handwerks zu regeln. Die Betriebe seien vor allem auf leichte Nutzfahrzeuge angewiesen, die oft nur eine rote oder gelbe, manche sogar gar keine Feinstaubplakette haben. Es gebe nicht für alle Fahrzeuge Nachrüstmöglichkeiten, außerdem werde die Neuanschaffung leichter Nutzfahrzeuge im Gegensatz zu Pkws und schweren Nutzfahrzeugen nicht ausreichend gefördert. Zudem werde es umweltfreundliche Euro-VI-Fahrzeuge in dieser Klasse erst ab 2014 in ausreichender Typenvielfalt geben. Die Handwerksorganisationen fordern eine Lösung, die die Ziele der Luftverbesserung und die Belange der Wirtschaft gleichermaßen berücksichtigt. Dazu spricht sich das Handwerk für wirtschaftsfreundliche Regelungen über das Jahr 2010 hinaus aus. Vor allem der Parkausweis, mit dem Handwerker auch ohne Plakette Umweltzonen befahren dürfen, solle verlängert werden, so das NRW-Handwerk. Ziel sei auch mehr Planungs- und Investitionssicherheit für die Betriebe, die teils existenziell vom Befahren der Umweltzonen abhängig sind.

Zwar sollen nach Auskunft der Landesregierung auch in Zukunft Ausnahmeregelungen für wirtschaftliche Härtefälle geschaffen werden. Der neue Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Johannes Remmel, hat sich aber bereits für ein Auslaufen der Ausnahmeregelungen zum Ende des Jahres ausgesprochen. Zur Begründung hieß es seitens des Ministeriums, die Ausnahmen für das Handwerk verringerten die Wirksamkeit der Umweltzonen. Inzwischen haben weitere Gespräche mit Vertretern der Landesregierung NRW sowie mit Vertretern der CDU-Landtagsfraktion und der FDP-Landtagsfraktion stattgefunden. Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion NRW, Karl-Josef Laumann, hatte bereits im August eine frühzeitige Verlängerung der Gültigkeit des Handwerkerparkausweises über den 31. Dezember 2010 hinaus gefordert. Auch die FDP-Landtagsfraktion NRW hat sich in einem Antrag vom 7.9.2010 (Landtags-Drucksache 15/128) für die Verlängerung der Gültigkeit des Handwerkerparkausweises als Einfahrerlaubnis in die Umweltzonen eingesetzt.

Der Unternehmerverband Handwerk NRW und das Handwerk NRW sind überzeugt, dass der Handwerkerparkausweis auch weiterhin Anwendung finden muss, um die nordrhein-westfälischen Handwerksbetriebe vor unverhältnismäßigen Belastungen zu schützen. Wir bitten deshalb alle Fachverbände, gemeinsam mit uns in Gesprächen mit Abgeordneten der Regierungsfraktionen auf eine Verlängerung dieser Ausnahmeregelung hinzuwirken.

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