Reform der Rundfunkgebühren geplant
Die Ministerpräsidenten der Länder haben Anfang Juni 2010 Eckpunkte für eine umfassende Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. An die Stelle der bisherigen gerätebezogenen Gebührenerfassung soll voraussichtlich ab 2013 eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe treten.
Verschiedene Handwerkskammern und Fachverbände haben bereits frühzeitig im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz darauf hingewiesen, dass es unsystematisch und nicht gerechtfertigt ist, zusätzlich zu den privaten Haushalten auch die Betriebe in die Beitragspflicht mit einzubeziehen. Schließlich zahlen Selbstständige und Mitarbeiter in den Betrieben bereits als Bürger für die Bereitstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In jedem Fall müssen zusätzliche Belastungen für die kleinen und mittleren Betriebe in dem neuen Modell vermieden werden. Das Handwerk hat daher stets eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung des neuen Finanzierungsmodells gefordert.
Die bisher bekannt gewordenen Eckpunkte lassen nun befürchten, dass es für eine Vielzahl von Handwerksbetrieben zu spürbaren Mehrbelastungen kommen wird. Die Gründe liegen in der unzureichenden Staffelung der Beiträge nach Beschäftigtenzahlen und der Einbeziehung sämtlicher Betriebsstandorte in die Beitragspflicht. Darüber hinaus soll ein Betrieb zusätzlich für jedes einzelne Fahrzeug zahlen, das er gewerblich nutzt.
Die bisher angedachte Zeitplanung für die Verabschiedung der Rundfunkgebührenreform sieht vor, dass es nach der Verbändeanhörung am 11. Oktober 2010 voraussichtlich im Dezember 2010 zu einem Beschluss durch die Ministerpräsidenten kommen wird.
Um die Auswirkungen der neuen Rundfunkgebühren für Handwerksbetriebe gegenüber den Vertretern der Landesregierung zu verdeutlichen, haben die Bäckerverbände Westfalen-Lippe und Rheinland ein Positionspapier und eine Musterrechnung vorgelegt, die die zum Teil erheblichen Gebührenerhöhungen für unsere Betriebe hervorragend verdeutlicht.
Nach einer ausführlichen Thematisierung in den Gremien des Unternehmerverbandes Handwerk NRW wird angeregt, die jeweiligen Auswirkungen der Rundfunkgebührenreform auf die Gewerke zu überprüfen und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf die mögliche drohende Vervielfachung der Rundfunkgebühren für Handwerksbetriebe aufmerksam zu machen.
Für Rückfragen zur Rundrunkgebührenreform steht beim Unternehmerverband Handwerk NRW in Düsseldorf Herr Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Wackers, Tel. 0211/308236, zur Verfügung.