09.2010

Dieselpartikelfilternachrüstung für Nutzfahrzeuge in Gewerbehand

Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass seit dem 1.6.2010 sowohl Halter von PKW als auch Halter von gewerblich eingesetzten leichten Nutzfahrzeugen eine staatliche Förderung für die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern erhalten.

Leichte Nutzfahrzeuge im Sinne der Förderrichtlinie sind LKW der Klasse N mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5t. Diese Fahrzeuge sind im Handwerk weit verbreitet, erfüllen jedoch aufgrund des Durchschnittsalters der Fahrzeuge ohne den Einbau eines Dieselpartikelfilters nicht die Kriterien, um mit einer grünen bzw. gelben Umweltplakette gekennzeichnet zu werden. Bereits Ende 2008 wurde durch die Handwerksspitzenverbände ZDH und ZDK die Transporteroffensive gestartet. Durch diese Offensive wurde in einem ersten Schritt erreicht, dass Handwerkerfahrzeuge eine Ausnahmeregelung von der Zufahrtsbeschränkung erhielten, des Weiteren wurde die Dieselpartikelfilterförderung für leichte Nutzfahrzeuge gefordert. Gleichzeitig erkannten die Hersteller von Partikelfiltern den Bedarf bei leichten Nutzfahrzeugen. Jetzt startet zum zweiten Mal die Transporteroffensive und für viele Handwerkerfahrzeuge sind Partikelfilter erhältlich, dessen Einbau nun bezuschusst wird. Nähere Informationen im Internet sind nachzulesen unter www.partikelfilter-nachruesten.de. Die Förderung ist befristet bis zum 31.12.2010.

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