07.2010

Unternehmerverband Handwerk NRW für Abschaffung der Erbschaftssteuer

Der Unternehmerverband Handwerk NRW begrüsst, dass es mit den zentralen Elementen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Erbschaftssteuer gelingen kann, die ganz überwiegende Zahl der Handwerksbetriebe ohne jegliche Erbschaftssteuerbelastung zu übergeben. In der Kombination aus Bewertungsabschlag, betrieblichem Abzugsbetrag und persönlichen Freibeträgen ist die Übergabe eines Betriebes an Ehegatten bis zu einem Betriebsvermögen in Höhe von 3,7 Mio. Euro und an Kinder bis zu 2,8 Mio. Euro ohne jegliche Erbschaftssteuerbelastung möglich. Dank der nochmals verkürzten betrieblichen Haltefrist und der Begrenzung der Lohnsummenklausel auf 7 Jahre wird die Flexibilität der mittelständischen Betriebe weniger eingeschränkt als befürchtet. Bei der Ausgestaltung der sog. Fortführungsklausel ist es zudem gelungen, dass das Lohnsummenkriterium für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten nicht gelten soll. Zwangsläufige Folgen dieser neuen Regelungen sind jedoch weiter ansteigende bürokratische Belastungen für Betroffene und Finanzverwaltung.

Der Unternehmerverband Handwerk NRW spricht sich auch bei Würdigung der für die Handwerksbetriebe erreichten Verbesserungen für eine Abschaffung der Erbschaftssteuer nach österreichischem Vorbild aus. Die Erbschaftssteuer verbessert die gesellschaftliche Start- und Chancengleichheit nicht; ihr Aufkommen ist sowohl im Vergleich zu anderen Steuern als auch zum gesamten Steueraufkommen zu gering. Die abermalige Besteuerung des Unternehmensvermögens ist ungerecht, weil es nicht dem persönlichen Konsum des Unternehmers, sondern der Existenz des Unternehmens mit seinen Arbeits- und Ausbildungsplätzen dient.

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