11.2008

Verlängerung des KUG auf 18 Monate

Am 12.11.2008 hat die Bundesregierung eine Verordnung zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes (KUG) auf 18 Monate beschlossen. Die Verordnung gilt ab dem 01.01.2009 befristet für ein Jahr und umfasst alle Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf KUG bis zum 31.12.2009 haben. Dadurch soll es Arbeitgebern erleichtert werden, an den eingearbeiteten Belegschaften festhalten und die Beschäftigten gezielt qualifizieren zu können. Zu der Frage, wie Kurzarbeiter- und Qualifizierungsregelungen kombiniert werden können, soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Vorschläge erarbeiten.

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