07.2008

Reform der gesetzlichen Unfallversicherung unzureichend

Die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung muss den Betrieben kurzfristig deutliche Entlastungen bei den Beitragszahlungen bringen. Der am 13.2.2008 vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf eines Unfallversicherungsmodernierungsgesetzes (UVMG) reicht aus Sicht des Unternehmerverbandes Handwerk NRW nicht aus, um die Höhe der Beiträge deutlich zu senken und wird als völlig unzureichend angesehen.

Zwar fänden sich in der Reform des Organisationsrechtes begrüssenswerte Elemente wie z.B. die Reduzierung der Zahl der Berufsgenossenschaften. Jedoch werde entgegen den Empfehlungen der Wirtschaftsministerkonferenz und der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2005 die Reform des Leistungsrechts nahezu völlig ausgespart. Notwendige beitragsmindernde Maßnahmen wie die Ausgliederung der Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog und die Streichung des Versicherungsschutzes für Schwarzarbeiter würden damit nicht angegangen.

Die Belastung der Betriebe durch Unfallversicherungsbeiträge ist in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. In einigen Gewerken, wie zum Beispiel in der Bauwirtschaft, liegen die Beitragssätze inzwischen bei rund 7 Prozent, in Einzelfällen sogar bei über 10 Prozent der Lohnsumme.

LFH-Präsident Wolfgang Miehle: „Mit der Verabschiedung des Gesetzes durch das Bundeskabinett wurde eine große Chance verpasst, die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne der beitragszahlenden Betriebe anzugehen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Beitragssenkungen und damit die Senkung der Lohnzusatzkosten in den Mittelpunkt ihrer künftigen Reformbemühungen zu stellen.“

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