UVH: Kostenübernahme der notwendigen auswärtigen Unterbringung für den Berufsschulbesuch der Auszubildenden verbessern
Die duale Berufsausbildung ist das Fundament der Fachkräftesicherung in Nordrhein-Westfalen. Ausbildungsberufe mit geringen Auszubildendenzahlen sind auf zentralisierte Fachklassen angewiesen – eine sinnvolle und bewährte Praxis. Sie verpflichtet das Land jedoch zu besonderer Verantwortung für die betroffenen Jugendlichen. Wer eine auswärtige Unterbringung nicht finanzieren kann, wird strukturell von bestimmten Ausbildungsberufen ausgeschlossen. Übernehmen Ausbildungsbetriebe diese Kosten, werden sie deutlich mehr belastet als andere Ausbildungsbetriebe. Beides untergräbt die Chancengerechtigkeit und gefährdet die Attraktivität der dualen Ausbildung. Eine auskömmliche Kostenübernahme bei der notwendigen Unterbringung für den Berufsschulbesuch von Auszubildenden ist die Voraussetzung dafür, dass das duale Ausbildungssystem in NRW auch in Zukunft für alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger zugänglich bleibt und kleine Berufe auch im demografischen Wandel eine Zukunftschance auf eigene Fachkräfteentwicklung haben.
Kleinere Ausbildungsberufe in Nordrhein-Westfalen werden in zentralisierten Fachklassen (auf Bundesebene, Landesebene oder regierungsbezirksübergreifend) beschult, deren Standorte das Land festlegt. Auszubildende, denen die tägliche Anreise nicht zumutbar ist, sind auf eine auswärtige Unterkunft angewiesen. Seit 2018 gewährt das Land NRW einen unveränderten Zuschuss zu diesen Unterbringungskosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 20 Euro je nachgewiesenem Unterrichtstag.
Diese Regelung ist in zwei wesentlichen Punkten dringend reformbedürftig:
- Die Förderung ist an vorhandene Haushaltsmittel geknüpft. Betroffene Auszubildende haben damit keinen Anspruch auf diesen Zuschuss. Das Land legt aber die Beschulungsstandorte für jeden Ausbildungsberuf fest und bestimmt damit, dass bestimmte Auszubildende eine auswärtige Unterbringung wahrnehmen müssen. Wer eine staatlich verordnete Mehrbelastung trägt, muss dafür einen verlässlichen Ausgleichsanspruch erhalten.
- Dieser Tagessatz von 20 Euro ist seit Einführung 2018 unverändert und deckt die tatsächlichen Unterbringungskosten heute nur zu einem kleinen Anteil ab.
Der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) hält daher folgende Maßnahmen für erforderlich:
- Verbindliche Förderung
Der Haushaltsvorbehalt der Regelung ist zu streichen. Stattdessen ist ein individueller Anspruch auf den Zuschuss zu verankern, der bei Vorliegen der Voraussetzungen erfüllt wird. - Dauerhafte Erhöhung des Tagessatzes
Der Zuschuss ist von 20 Euro auf die tatsächlichen Unterbringungskosten je Nacht, mindestens jedoch auf 40 Euro je Unterrichtstag anzuheben. Bei Nachweis von höheren Kosten können diese in Ansatz gebracht werden. - Regelmäßige Überprüfung
Es wird rechtlich verankert, dass das Schulministerium alle zwei Jahre eine Evaluation zur Inanspruchnahme der Förderung sowie zur Entwicklung der Unterbringungskosten vornimmt und bei ermitteltem Bedarf die Anpassung des Tagessatzes für die Haushaltsberatungen vorschlägt.












