11.2010

Künftige Rundfunkgebühr belastet besonders das Handwerk

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 21. Oktober 2010 auf ein neues Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. An die Stelle der bisherigen gerätebezogenen Gebühren soll ab 2013 eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe treten. Das ist im Grundsatz der richtige Weg, den das Handwerk in Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Für Handwerksbetriebe entstehen erhebliche Mehrbelastungen

Die Änderung in der jetzt geplanten Form führt allerdings zu deutlichen Mehrbelastungen vor allem für Handwerksunternehmen mit Filialen und vielen Teilzeitkräften. Denn für jede Filiale soll gestaffelt nach der Anzahl der dort beschäftigten Mitarbeiter, wobei Teilzeit- wie Vollzeitkräfte gerechnet werden, ein Rundfunkbeitrag erhoben werden. Zusätzlich soll ein Beitrag für geschäftlich genutzte Fahrzeuge anfallen. Bis auf das erste Fahrzeug einer Betriebsstätte soll jedes gewerblich genutzte Kfz beitragspflichtig werden.

Die Folge ist: Es sind vor allem die Handwerksbetriebe mit Filialen und betrieblich genutzten Fahrzeugen, die unverhältnismäßig und vielfach weit höher als bislang belastet werden. Die geplante Gebührenstaffel nach Betriebsstätten ist ausgesprochen ungerecht.

Deshalb muss der Entwurf des Staatsvertrages noch deutlich verbessert werden:

  1. Anstatt Betriebsstätten als Bezugsbasis zu wählen, sollte sich der Rundfunkbeitrag an der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im gesamten Unternehmen orientieren
  2. Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitäquivalente umzurechnen
  3. Die Beitragsstaffel muss die unteren Größenklassen bis zu 200 Beschäftigten noch stärker entlasten.
  4. Der Anteil, den die Wirtschaft am Beitragsaufkommen insgesamt zu hat, muss sich im Rahmen des auch bislang schon geleisteten Umfangs von ca. 6 Prozent bewegen.
  5. Gewerbliche Fahrzeuge sollen zur Beitragspflicht nicht herangezogen werden
  6. Bildungsstätten der Wirtschaft (insbesondere Meisterschulen und Ausbildungsstätten für die überbetriebliche Unterweisung) dürfen nicht anders als öffentliche Bildungseinrichtungen behandelt werden.

Alles andere ist im klein- und mittelbetrieblich strukturierten Handwerk nicht zu vermitteln.

Der Entwurf des Staatsvertrages darf so nicht unterzeichnet werden

Wir appellieren deshalb nachdrücklich an den Landtag und die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen: Helfen Sie mit, dass für die im Grundsatz ja vernünftige Reform der Rundfunkgebühren eine weniger bürokratische, mittelstandsgerechte und zukunftsfeste Lösung gefunden wird. Das Handwerk in NRW erwartet, dass der Entwurf rechtzeitig die erforderlichen Korrekturen erfährt.

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