02.2014

Unternehmerverband Handwerk NRW lehnt Einführung einer Kostenpflicht von Kontrollen bei der Lebensmittelüberwachung ab

Der Vorstand des Unternehmerverbandes Handwerk NRW (LFH) hat eine Resolution gegen die Einführung einer Kostenpflicht von Kontrollen bei der Lebensmittelüberwachung verabschiedet und unterstützt damit eine Forderung der Lebensmittelhandwerke in Nordrhein-Westfalen.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat einen Antrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion verabschiedet, der die Landesregierung auffordert, eine angemessene Überwachung im Verbraucherschutz zu gewährleisten. Eine auch zukünftig qualifiziert ausgestatte Lebensmittelüberwachung und deren Vollzug ist für das Lebensmittelhandwerk in Nordrhein-Westfalen unerlässlich. Das darf jedoch nicht dazu führen, zukünftig auch für die Erstkontrollen kostenpflichtige Gebühren zur Entlastung von Kommunen und dem Land zu erheben, selbst wenn die Höhe der Gebühren gestaffelt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen ausgerichtet werden soll. Der Unternehmerverband Handwerk NRW lehnt die Einführung einer Kostenpflicht von Kontrollen bei der Lebensmittelüberwachung ab. Die Erstkontrolle im Rahmen der staatlichen Lebensmittelüberwachung hat das Ziel, den staatlichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Sie gehört zur originären Aufgabe des Staates im Rahmen der ihm obliegenden Daseinsvorsorge. Diese wird durch Steuergelder auch der Handwerksunternehmer finanziert und das muss auch zukünftig so bleiben. Vor dem Hintergrund von steigenden Kosten durch die EEG-Umlage und Zusatzbelastungen durch die Berufsgenossenschaft dürfen insbesondere Betriebe des Lebensmittelhandwerks mit keinen zusätzlichen Kosten belastet werden. Die Weitergabe dieser Kostensteigerungen an die Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW ist vom regional aufgestellten Handwerk wegen des Preiswettbewerbs mit Discountern und großflächigem Einzelhandel nicht durchzusetzen. Fraglich ist zudem, wie sich diese Gebühren zum Beispiel im Bäckerhandwerk mit einem sehr hohen Filialisierungsgrad auswirken würden. Der Unternehmerverband Handwerk NRW fordert die Landesregierung auf, von der geplanten Einführung einer Kostenpflicht bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung Abstand zu nehmen.

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