11.2024

Unternehmerverband Handwerk NRW kritisiert Beschluss des Bundesrates zur Gefahrstoffverordnung

Der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) kritisiert den Beschluss des Bundesrates zur Gefahrstoffverordnung. Die von den Handwerks- und Bauverbänden geforderte Erkundungspflicht von Schadstoffen für Veranlasser von Bau- und Sanierungsvorhaben fand keine Mehrheit. Diese Entscheidung schwächt massiv den Schutz für Beschäftigte und Umwelt und lässt die Baukosten weiter steigen.

Die Gefahrstoffverordnung regelt, wer bei einer Gebäudesanierung für die Asbestüberprüfung verantwortlich ist. Nachdem bereits das Bundeskabinett die Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verabschiedet hatte, stimmte  auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 18. Oktober der Änderung zu. Damit wird die Erkundungspflicht bei Arbeiten an möglicherweise asbestbelasteten Gebäuden auf Handwerksunternehmen verlagert. Der Veranlasser muss künftig  lediglich über Baujahr und Nutzungsgeschichte des Gebäudes informieren. Abgesehen von der aus Sicht des Handwerks inakzeptablen Pflichtenverschiebung zu Lasten des ausführenden Unternehmens erweist sich diese Ausgestaltung der Regelung als praxisfern und nicht umsetzbar. Asbest und weitere in früheren Jahrzehnten verbaute Gefahrstoffe sind ein gesamtgesellschaftliches Problem. Die Verantwortung für die Beseitigung dieser Altlasten kann nicht allein auf die ausführenden Betriebe der Bauwirtschaft abgewälzt werden. Das Handwerk sowie die gesamte Bauwirtschaft hatten sich im nationalen Asbestdialog für eine Erkundungspflicht seitens des Veranlassers eingesetzt. Bundesregierung und Bundesrat haben sich nun aus politischem Kalkül über diese Experten-Empfehlung hinweggesetzt sowie die Kritik aller Handwerks- und Bauverbände missachtet. Jedes Gewerk wird nun eine Asbest-Beprobung durchführen müssen, auch wenn sie auf ein und derselben Baustelle tätig sind.

Der Unternehmerverband Handwerk NRW fordert die nach der nächsten Bundestagswahl Verantwortung tragenden Parteien auf, den Beschluss der Bundesregierung und des Bundesrates in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu korrigieren und eine erneute Novellierung der Gefahrstoffverordnung vorzunehmen, die die Bauherrenverantwortung bei der Erkundung von Schadstoffen stärkt.

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