03.2020

Covid-19 – Was können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber aktuell tun? Regeln für Arbeitgeber (für den Arbeitsschutz)

  1. Mitarbeiter gut informieren! Informieren Sie Ihre Mitarbeiter bestmöglich über die aktuell erforderlichen Maßnahmen zur Infektionsvermeidung. Merkblätter mit Hygienetipps stellt u.a. die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Internet unter https://www.infektionsschutz.de zur Verfügung. Informieren Sie vor allem über wichtige Hygienetipps – Richtiges Händewaschen. – Nur mit gewaschenen Händen ins Gesicht fassen. – Bei Husten und Niesen Abstand halten und sich wegdrehen. Beim Niesen Taschentuch oder die Armbeuge vor den Mund halten.
  2. Als Arbeitgeber Vorbild sein! Achten Sie selbst auf gute Hand- sowie Husten- und Nieshygiene im Betrieb. Vermeiden Sie möglichst körperliche Kontakte wie z. B. Händeschütteln.
  3. Hygiene optimieren! Achten Sie auf ausreichende Reinigung und Hygiene im Betrieb und passen Sie ggf. die Reinigungsintervalle an. Achten Sie darauf, dass insbesondere Sanitäreinrichtungen und Gemeinschaftsräume regelmäßig gereinigt werden. Zur Vermeidung von Infektionen trägt auch das regelmäßige Reinigen von Türklinken und Handläufen bei. Stellen Sie ausreichend Seife und Handtuchspender zur Verfügung.
  4. Telearbeit oder Homeoffice ermöglichen! Risikopersonen schützen! Wenn es in Ihrem Betrieb Telearbeit (Homeoffice, mobiles Arbeiten oder ähnliches), gibt, dann schicken Sie so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie möglich in Telearbeit, so verringern Sie die Ansteckungsgefahr. Schaffen Sie vor allem für Personen, die ein erhöhtes Risiko haben, besonders schwer zu erkranken (BZgA: FAQ „Wer ist besonders gefährdet? https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html) sichere Arbeitssituationen.
  5. Abstand schaffen Organisieren Sie so weit wie möglich den betrieblichen Alltag so, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend Abstand (etwa 1 bis 2 Meter) zu anderen Beschäftigten halten können. Dazu können Sie beispielsweise die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten über einen größeren Zeitraum, als bisher üblich, am Tag verteilen, um das gleichzeitige Mitarbeiteraufkommen und damit auch mögliche Kontakte zu minimieren. Bei Büroarbeitsplätzen sollten (z. B. durch Telearbeit zeitweise verfügbare) freie Arbeitsplätze genutzt werden, um Mehrfachbelegungen von Räumen möglichst zu vermeiden bzw. die Abstände zu vergrößern. Bei Produktionsarbeitsplätzen ist die Beachtung der allg. Hygieneregeln umso wichtiger, je weniger der Abstand zwischen den Beschäftigten prozessbedingt vergrößert werden kann.
  6. Sichere Verpflegungssituationen schaffen Achten Sie darauf, dass auch in der Pause z. B. in Kantinen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend Abstand zu anderen Personen halten können z. B. dadurch, dass Tische und Stühle nicht zu dicht beieinanderstehen. Es sollten keine Warteschlangen bei der Essensausgabe entstehen. Erweitern Sie, wenn möglich die Kantinen- und Essensausgabezeiten. Zu sensiblen Bereichen kann z. B. die Besteckausgabe in der Kantine zählen. Mit einer Umstellung der Besteck¬entnahme aus Auslagen auf eine zentrale Besteck- und Essensausgabe durch das Küchenpersonal können Sie solche Kontakte minimieren.
  7. Nur gesund zur Arbeit! Legen Sie Wert darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur gesund zur Arbeit kommen. Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit dem Corona-Virus sein.
  8. Regelmäßiges Lüften und gesunde Luft! Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Durch das Lüften wird die Zahl der erregerhaltigen Tröpfchen, die in der Luft vorhanden sind, reduziert. Stellen Sie sicher, dass im Unternehmen vorhandene Lüftungsanlagen (Raumlufttechnische Anlagen, RLT) regelmäßig gewartet, geprüft und gereinigt werden, damit nicht die RLT selbst zur Gefahrenquelle z. B. durch Gefahrstoffe, Bakterien oder Schimmelpilze wird.
  9. Dienstreisen und Meetings vermeiden! Reduzieren Sie Dienstreisen und Präsenzveranstaltungen wie Besprechungen auf das absolute Minimum und stellen Sie soweit wie möglich, technische Alternativen für Online-Meetings wie Telefon- oder Videokonferenzen zur Verfügung. Dienstreisen insbesondere in vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegte besonders betroffene Gebiete oder in internationale Risikogebiete sind zu vermeiden und sollten nur noch in Ausnahmefällen bei unbedingter Notwendigkeit erfolgen. Aktuelle Informationen stellt das RKI zur Verfügung.
  10. Bleiben Sie informiert! Grundsätzlich gilt zusätzlich: Informieren Sie sich regelmäßig auf den Seiten des RKIs über die aktuellen Entwicklungen, da sich die Situation sehr dynamisch entwickelt. Das RKI beobachtet und analysiert die Lage sehr genau und leitet daraus Empfehlungen für Infektionsschutzmaßnahmen ab, die an die jeweilige Situation angepasst sind.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Stand 25.3.2020

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